 
schaffhausen@winterhilfe.ch
Postkonto 82-2661-9
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Spenden - Verwendungszweck
Ziel der Winterhilfe ist es, die Auswirkungen der Armut in der Schweiz
zu lindern und Notlagen zu überbrücken. Die Winterhilfe
greift da ein, wo die öffentlichen Hilfeleistungen nicht beansprucht
werden können oder nicht ausreichen. Menschen, die oft kaum mehr
ein noch aus wissen, hilft unser Hilfswerk mit folgenden punktuellen
Unterstützungsleistungen:
Wir unterstützen Alleinstehende, Familien und Lebensgemeinschaften,
wann immer sie aus wirtschaftlichen, sozialen oder anderen Gründen
auf einen Betrag der Winterhilfe angewiesen sind. Unsere Direkthilfe
kann in der Uebernahme einer Rechnung, in Sachleistungen, Einkaufsgutscheinen,
Vermittlung von Reka-Gratisferien oder anderen Leistungen bestehen.
Wenn es die Finanzlage erlaubt, unterstützt die Winterhilfe ausserdem
Projekte gemeinnütziger Organisationen, welche den Zielsetzungen
der Winterhilfe entsprechen..
Das Vorgehen und die Voraussetzungen für den Bezug von Hilfeleistungen
sind in den Richtlinien für die Unterstützungstätigkeit
der Winterhilfe Schaffhausen geregelt. Die Winterhilfe lässt
sich in ihrer Tätigkeit von Grundsätzen leiten, die allen
kantonalen oder lokalen Winterhilfe-Stellen gemeinsam sind. Verständnis
für die schwierige Lage von Menschen, welche in finanziell knappen
Verhältnissen leben, soll die Grundhaltung aller Winterhilfe-Mitarbeiter
sein.
Auszüge aus den Leitbildern Winterhilfe Schweiz und Schaffhausen.
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